Wer bestimmt Art und Ort der Bestattung?

Art und Ort der Beisetzung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat dieser Wünsche gegenüber seinen Angehörigen geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass diese seinen Willen erfüllen werden. 



Für eine Feuerbestattung ist eine Willenserklärung erforderlich. Diese können auch die Angehörigen stellvertretend geben.

Was tun im Trauerfall?

Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt

Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind viele Angehörige zunächst von dem Verlust und ihrer Trauer überwältigt. Trotzdem müssen viele Dinge geregelt werden, viele Fragen stellen sich. Was genau ist zu tun, wenn jemand verstorben ist? Unsere nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick.

Was soll ich tun, wenn der Tod zu Hause eintritt?
  • Benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. Ist Ihr Hausarzt nicht erreichbar ist, rufen Sie bitte den Notarzt an (112). 

  • Melden Sie sich im Anschluss bei einem Bestattungsunternehmen – zum Beispiel bei uns. Wir sind das ganze Jahr über für Sie erreichbar und besprechen gemeinsam mit Ihnen alle Schritte.

  • Ein Verstorbener soll innerhalb von 36 Stunden nach Todeseintritt in eine Leichenhalle überführt werden. Gesundheitsbehörden weiten diesen Rahmen jedoch in der Regel unbürokratisch aus. Möchten Sie länger zu Hause Abschied nehmen, reicht oftmals ein Telefonanruf eines Bestatters, um diese Frist zu verlängern.

  • Lassen Sie Todesbescheinigung bitte beim Verstorbenen. Wir nehmen sie bei der Überführung mit.

  • Möchten Sie, dass der Verstorbene in eigener Kleidung bestattet wird, geben Sie uns diese bitte mit. Es muss dabei nicht „der schwarze Anzug“ oder „das schwarze Kostüm“ sein. Die Kleidung soll vielmehr den individuellen Charakter des Verstorbenen widerspiegeln. Schuhe sind für den Sarg aus Umweltgründen allerdings nicht zugelassen. Alternativ zu eigener Kleidung können wir einen sogenannten „Sterbetalar“ anbieten.
Was soll ich tun, wenn der Tod im Krankenhaus oder Senioreneinrichtung eintritt?
  • Nachdem der behandelnde Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, verständigen Sie uns. Wir sind das ganze Jahr über für Sie erreichbar und besprechen gemeinsam mit Ihnen alle Schritte.

  • Lassen Sie Todesbescheinigung bitte beim Verstorbenen. Wir nehmen sie bei der Überführung mit.
  • Möchten Sie, dass der Verstorbene in eigener Kleidung bestattet wird, geben Sie uns diese bitte mit. Es muss dabei nicht „der schwarze Anzug“ oder „das schwarze Kostüm“ sein. Die Kleidung soll vielmehr den individuellen Charakter des Verstorbenen widerspiegeln. Schuhe sind für den Sarg aus Umweltgründen allerdings nicht zugelassen. Alternativ zu eigener Kleidung können wir einen sogenannten „Sterbetalar“ anbieten.
Welche Unterlagen werden im Sterbefall benötigt?

Zunächst geht es leider um Bürokratie: Für sämtliche rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten werden die Sterbeurkunden benötigt.

Im Todesfall brauchen wir daher als erstes den Totenschein. Dieser wird vom Arzt ausgestellt, der den Tod feststellt.


War der Verstorbene ledig, benötigen wir:

  • Geburtsurkunde

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Krankenversicherungskarte
  • Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen Rente
  • Graburkunde, falls vorhanden

  • Versicherungsunterlagen zur Abmeldung

War der Verstorbene verheiratet, benötigen wir:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heiratsurkunde oder den Auszug aus dem Familienbuch
  • Krankenversicherungskarte
  • Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen Rente
  • Graburkunde, falls vorhanden
  • Versicherungsunterlagen zur Abmeldung

War der Verstorbene geschieden, benötigen wir:

  • Geburtsurkunde

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heiratsurkunde oder den Auszug aus dem Familienbuch
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil

  • Krankenversicherungskarte
  • Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen Rente
  • Graburkunde, falls vorhanden

  • Versicherungsunterlagen zur Abmeldung

War der Verstorbene verwitwet, benötigen wir:

  • Geburtsurkunde

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heiratsurkunde oder den Auszug aus dem Familienbuch
  • Sterbeurkunde des Ehepartners oder Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners
  • Krankenversicherungskarte
  • Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen Rente
  • Graburkunde, falls vorhanden

  • Versicherungsunterlagen zur Abmeldung



Um Ihnen Zeit zum Trauern zu geben, nehmen wir Ihnen die Behördengänge ab. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, uns einzelne Dokumente im Original zu bringen, so unterstützen wir Sie, diese kurzfristig anzufordern.

Kann ich von dem Verstorbenen noch Tage später Abschied nehmen?

Wie oben erklärt, kann auf Anfrage bei der Gesundheitsbehörde in der Regel ein längerer Abschied als 36 Stunden ermöglicht werden. Gerne verhelfen wir Ihnen zu einem sanften, ausgiebigem Lebewohl in den eigenen vier Wänden, ganz ohne Zeitdruck. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Womit wird ein Verstorbener bekleidet? Wer kümmert sich um die Einkleidung?

Verstorbene werden ganz normal bekleidet. Bei der Feuerbestattung müssen Sie darauf achten, dass die Kleidung aus nicht synthetischen Fasern hergestellt ist. Natürliche Stoffe wie Baumwolle, Leinen oder Seide sind zulässig. Alternativ zur persönlichen Kleidung kann sogenannte Sterbewäsche verwendet werden.



Wir kümmern uns würdevoll um Einkleidung, Pflege und Einbettung. Wenn Sie diese Aufgabe selbst übernehmen und Ihrem Angehörigen so den letzten Dienst erweisen möchten, ist dies selbstverständlich möglich. Gerne leiten wir Sie an.

Benötigt man zur Verbrennung tatsächlich einen Sarg?

Ja. Ohne Sarg ist die Einäscherung eines Verstorbenen nicht möglich. Dies hat technische, gesundheitsbehördliche und ethische Aspekte.

Wie kann ich den Abschied von Verstorbenen besonders gestalten?

Den letzten Abschied können Sie sehr individuell, persönlich und feierlich gestalten. Hier gibt es kein Richtig oder Falsch. Für Sie versuchen wir, alles möglich zu machen. Hier einige Anregungen:


  • Persönliche Kleidung des Verstorbenen
  • 
Mithilfe beim Ankleiden

  • Sarg zu Hause aufbahren

  • Eigenhändige Gestaltung des Sarges

  • Persönliche Sargbeigaben, etwa Fotos, Briefe, gemalte Bilder, Lieblingsblumen, Schmuckstücke, religiöse Gegenstände, Stofftiere
  • Blumenschmuck

  • Trauerfeier, etwa Lieblingslieder, eigene Abschiedsrede, Vorlesen von Gebeten oder Gedichten

  • Gang zum Grab und Absenken des Sarges oder der Urne

  • Trauermahl
Was versteht man unter einer Bestattungsvorsorge?

Vorzusorgen bedeutet, selbst zu entscheiden. Mit einer Bestattungsvorsorge haben Sie die Gewissheit, dass Ihre eigene Bestattung nach Ihren Wünschen und Vorstellungen geregelt und gestaltet ist. 



Mit einer Vorsorge zeigen Sie sich auch verantwortungsbewusst gegenüber Ihren Kindern und Verwandten. Sie befreien sie von den Entscheidungen, die bei der Gestaltung einer Bestattung anfallen und in der Regel schnell getroffen werden müssen – in einer emotionalen Ausnahmesituation, wenn man eigentlich gar keine Nerven dafür hat. 



Der größte Vorteil einer Bestattungsvorsorge ist aber, dass Sie Ihren Angehörigen damit in der Zeit des schmerzlichen Verlusts eine weitere seelische Belastung ersparen. So können sie sich ganz auf ihre Trauer konzentrieren.

Wie kann ich als Alleinstehender mein Begräbnis regeln?

Dazu benötigen Sie einen Menschen, dem Sie vertrauen. Dies kann ein Freund oder auch ein Nachbar sein. Genauso können Sie Ihren letzten Weg in unsere Hände legen. Dazu besprechen wir mit Ihnen alle Vorstellungen und Wünsche – von der Beisetzung bis zur Wohnungsauflösung. In einem Vorsorgevertrag dokumentieren wir alles. Diesen Vertrag können Sie jederzeit ändern oder auch kündigen. Bei Interesse rufen Sie uns gerne an, um einen Termin für ein persönliches, unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.